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Umgang mit Medien und sozialen Netzwerken

 

Definition:

 

Mit Fortschreiten der Digitalisierung gewinnt der sorgfältige Umgang mit sozialen Netzwerken und digitalen Medien zunehmend an Bedeutung

 

 

Regeln und Verhaltenskodex für die gesamte Einrichtung:

 

  • Wir wahren aktiv den Datenschutz, das Persönlichkeitsrecht und das Urheberrecht und beachten bei selbst aufgenommenen Fotos und Videos das „Recht am eigenen Bild“.
  • Wir beachten, dass jedes Foto von den Kindern,  für deren Verwendung immer das vorherige schriftliche Einverständnis der Eltern vorliegen muss. (z.B. Homepage, Zeitung)
  • Mit dem Betreuungsvertrag geben die Eltern das Einverständnis, dass ihr  Kind für pädagogische Zwecke fotografiert werden darf.

 

  • Kinder dürfen keine digitalen Medien zum Schutz der anderen Kinder und des Personals mit in die Einrichtung nehmen (z.B. Smart Watch, Fotoapparat)

 

  • Bei Einladungen für Feste, Feiern und sonstigen Aktionen werden die Eltern darauf hingewiesen, dass Fotos und Videos auf denen andere Kinder und Personen abgebildet sind, in den sozialen Netzwerken nicht veröffentlicht werden dürfen.

 

  • Beim Tag der offenen Türe werden alle Fotos der Kinder abgehängt, sodass Außenstehende keine Rückschlüsse ziehen können.

 

  • In den Eingangsbereichen finden sich zwei Hinweise, dass das Fotografieren in der Einrichtung verboten ist – außer es ist nur das eigene Kind abgebildet.

 

  • Alle Smartphones der Mitarbeiter*innen müssen während der Öffnungszeit unzugänglich aufbewahrt werden.