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Unsere Elternbeiträge


Beiträge für 2025/26      Neu 2026/27

 
 Bereich Kindergarten (Aufnahmemöglichkeit ab Vollendung des 3. Lebensjahres = mindestens 3,0 Jahre)  

 

Bereich Kinderkrippe

(Für alle Kinder die bei Beginn des Betreuungsjahres, bzw. im Aufnahmemonat, nicht mindestens 3,0 Jahre alt sind)

 
Zeitkategorie

Kiga-Beitrag 25/26

neu Kita-Jahr 26/27

Alle Kinder, die bei Aufnahme 3 Jahre alt sind

 

Krippenbeitrag  25/26

neu Kita-Jahr 26/27

Alle Kinder, die bei Aufnahme unter 3 Jahre alt sind

 
2-3 h 

 

210,82 €

235,59 €

 

bei uns in den ersten 6 Monaten als 3 Tagebuchung möglich

3-4 h

Buchungsmöglichkeit nur für die Krippe

 

 

 

  281,10 €

  314,12 €

 

 

 
4-5h Kernzeitbuchung/ Mindestbuchung Kindergarten

 

  175,66 €

 196,30 €

 

 

    351,38 €

    392,65 €

 
5-6 h

 

  210,79 €

 235,56 €

 

   421,65 €

  471,18 €

 

 
6-7 h

 

  245,93 €  

274,82 €

 

    491,93 € 

   549,71 €

 

 
7-8 h

 

 281,06 €

314,08 €

 

  562,20 €

  628,24 €

 

 

 

Essenpreis je Essen/Tag und Kind  

Stand ab 01.09.2026

  

 6,35 €

  5,60 €

 

  

 6,05 €

  5,20 €

 

Der Preis kann sich bei Kostensteigerung des Anbieters auch unterjährig verändern!
Getränkepauschale je Monat und Kindentfälltentfällt 

Geschwisterkindermäßigung 

für das 2.Kind

50% des Elternbeitrages, höchstens jedoch 50 €50% des Elternbeitrages, höchstens jedoch 50 € 

Geschwisterkindermäßigung

für das 3. Kind

Ab drei Kindern ist das jüngste Kind beitragsfreiAb drei Kindern ist das jüngste Kind beitragsfrei 
Staatliche Zuschüsse

Der staatliche Elternbeitragszuschuss in Höhe von max. 100 € monatlich, wird ab dem 01. September des Kalenderjahres indem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat, direkt von den Elternbeiträgen in Abzug gebracht.

Wird das Kind ab Januar oder später 3 Jahre, zählt dieser Zuschuss erst ab September des neuen Kita-Jahres.

Für Kinder unter 3 Jahren, müssen die Eltern den Krippenzuschuss in Höhe von bis zu max. 100 € monatlich, beim  Zentrum Bayern für Familie und Soziales selbst beantragen. Das Krippengeld kann nur für Kinder beantragt werden die bis zum 31.12.2024 geboren wurden. Der Antrag samt Erläuterung steht auf der Homepage des ZBFS unter:

www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld

 

 

 

 

 

 

 

- Die Elternbeiträge sind 12 x jährlich zu entrichten. Die Elternbeiträge werden jährlich angepasst.

 

- Kinder die im Aufnahmemonat, bzw. bei Betreuungsbeginn, das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zählen grundsätzlich zum Krippenbereich. Verleiben Kinder nach Vollendung des 3. Lebensjahres in einer Krippengruppe, gilt der Krippenbeitrag bis zum Ablauf des Betreuungsjahres, bzw. bis zum Ablauf des Betreuungsmonats, an dem das Kind von der Krippe in die Kindergartengruppe wechselt

 

- Kernzeitbuchung ist die Mindestbuchungszeit nach BayKiBiG, inkl. jeweils 15 Min. für die Bring- und Abholzeit