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8.    Intervention und Verfahrensabläufe


Intervention heißt einschreiten, wenn eine Situation vorliegt, bei der es den Schutz der uns anvertrauten Kinder erfordert.  Das setzt voraus, dass eine interne sowie externe Gefährdung durch genaues Hinsehen wahrgenommen wird und die Anhaltspunkte für die Vermutung dokumentiert werden. Deswegen ist es wichtig, dass dem pädagogischen Personal die Verfahrensabläufe bekannt sind:


Verfahrensabläufe bei Kindeswohlgefährdung nach §§8a und 8b SGB VIII
1.    Erkennen einer Gefährdung, Wahrnehmung gewichtiger Anhaltspunkte und dokumentieren
2.    Leitung und Träger informieren
3.    Fachberatung hinzuziehen
4.    Bei der Gefährdungsbeurteilung mehrere Fachkräfte einbeziehen und eine insoweit erfahrene Fachkraft (ISEF) durch die Leitung hinzuziehen
5.    Personensorgeberechtigte sowie Kinder einbeziehen, soweit nicht der Kinderschutz dadurch infrage gestellt wird
6.    Geeignete Maßnahmen in Absprache aller Beteiligten ergreifen und bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken
7.    Das Jugendamt informieren, falls die Hilfen nicht ausreichen, um die Gefährdung abzuwenden.
8.    Meldepflicht des Trägers an die Aufsichtsbehörde nach §47 SGB VIII sowie der Polizeidienststelle Buchloe und der Rechtsabteilung der Diözese Augsburg.
Diese wären:
•    Fehlverhalten vom pädagogischen Personal und durch diese verursachte Gefährdung der zu betreuenden Kindern
•    Straftaten bzw. Strafverfolgung vom pädagogischen Personal
•    Gefährdung, Schädigung durch zu betreuende Kinder



8.1 Handlungsplan interne Gefährdung

Maßnahmen 

     Inhalte 

Vorgehen bei Verdachtsfällen 

  • Beobachtung, Dokumentation, Austausch mit den Kollegen, Einbezug der Kinderschutzbeauftragten und ggf. der Leitung 

Sofortmaßnahmen 

  • streitende Kinder trennen, bei grenzverletzendem Verhalten vom pädagogischen Personal, sofort Gespräch im Büro

  • Bei anhaltendem Verdacht sofortige Beurlaubung des pädagogischen Personals

  • Bedürfnisse/Bedarfe bei den Betroffenen erfragen 

Einschaltung von Dritten 

  • Austausch und Beratung durch die ISEF

  • §47 SGBVIII Meldung, wenn erforderlich 

Dokumentation 

  • Mit Datum vermerken, was beobachtet wurde (siehe Anhang)

Datenschutz 

  • Meldung an die Leitung mit Namen

  • Beratung durch die ISEF anonymisiert

Aufarbeitung/ Rehabilitation

  • Transparenz für Eltern und Team 

  • siehe nachfolgender Text

 

Rehabilitation bei unbegründetem Verdacht und Aufarbeitung

Bei einem nicht bestätigten Verdacht ist die sorgfältige Aufarbeitung äußerst notwendig. Hierbei wird das Ziel verfolgt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kindern, Eltern und Fachkräften der Kita wieder aufzubauen. Im Interesse der gesamten Einrichtung ist es von Nöten, den Ruf des betroffenen Personals wieder herzustellen 

Um dieses Ziel zu erreichen, werden folgende Rehabilitationsmaßnahmen ergriffen:

  • Elterngespräche

  • Gespräche mit dem pädagogischen Personal

  • Elternabend mit Abgabe einer Erklärung durch den Träger

  • Für das Team: Supervision und Teamentwicklungsmaßnahmen wie z.B. Teamklausur


 

 

8.2 Handlungsplan externe Gefährdung

Gefährdung im sozialen Umfeld der Kinder (§8a SGVIII)

Maßnahmen 

     Inhalte 

Vorgehen bei Verdachtsfällen 

  • Beobachten 

  • Dokumentation 

Sofortmaßnahmen 

  • Information Leitung, Kinderschutzbeauftragte und direkte Kollegen

Einschaltung von Dritten 

  • Information und Beratung durch die ISEF 

  • Gespräch mit den Erziehungsberechtigten (nach Rücksprache mit Leitung) wenn es der Lösung des Problems dienlich ist

  • Gegebenenfalls §8a SGB VIII Meldung an das Jugendamt

Dokumentation 

  • Skala für Kindeswohlgefährdung (siehe Anhang)

Datenschutz 

  • Meldung an die Leitung mit Namen

  • Beratung durch die ISEF anonymisiert

 

Meldepflichtig sind nicht alltägliche, akute Gefährdungssituationen oder anhaltende negative Entwicklungen über einen gewissen Zeitraum, die sich auf das Wohl von Kindern auswirken oder sich auswirken können.

 

 

8.3 Ansprechpartner im Jugendamt des Landratsamtes Ostallgäu

 

Landratsamt Ostallgäu Jugendamt
Georg-Fischer-Straße 18 
87616 Marktoberdorf

 

Fachkraft (ISEF)                            Frau Panje                               08342/911-929

oder

das ASD im Jugendamt, wenn die Fachkraft nicht erreichbar Ist   08342/911-799

 

Kindertagesbetreuung                Frau Brems                               08342/911-320

Frau Brems ist teilzeitbeschäftigt. 

Diese erreichen Sie am besten:

Mo - Mi und Fr Vormittag, Do ganztags

 

 

 

9.Anlaufstellen & Ansprechpartner:innen

 

Allgemeiner Sozialdienst, Hilfen in Krisen-, Belastungssituationen und Erziehungshilfen

Frau Maar

08342/911-127

Frau Prestele

08342/911-128

 

ASD

08342/911-188

Erziehungsberatung (auch Jugend- und Familienberatung)

Außenstelle Buchloe

Bahnhofstraße 24

86807 Buchloe

Tel. 08341/90240

Fax. 08341/902-424

 

 

Familienbildung

Frau Costian

08342/911-510

Jugendhilfeplanung

Frau Schmölz

08342/911-205

Koordinierende Kinderschutzstelle

Frau Binder

08342/911-911

Frau Panje

08342/911-929

Notruf und Beratungsstelle für Opfer sexualisierter Gewalt 

Schäferstraße 11

Frau Maschke

08341/9080313

 

Unabhängige Missbrauchsbeauftragte der Diözese Augsburg (bei Hinweis auf Fälle sexuellen Missbrauchs oder körperlicher Gewalt an Minderjährigen durch das pädagogische Personal im Dienst der Diözese Augsburg) https://bistum-

augsburg.de/Raete-Kommissionen/Missbrauch/Kontakt

 

Diözesaner Beauftragter:

Herr Dr. Andreas Hatzung, Jurist

Postadresse: Fronhof 4, 86152 Augsburg       Tel.: 0170/9658802

E-Mail: