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                               Intervention und Verfahrensabläufe                                  

Intervention heißt einschreiten, wenn eine Situation vorliegt, bei der es den Schutz der uns anvertrauten Kinder erfordert.  Das setzt voraus, dass eine Gefährdung durch genaues Hinsehen wahrgenommen wird und die Anhaltspunkte für die Vermutung dokumentiert werden. Deswegen ist es wichtig, dass allen pädagogischen Mitarbeiter*innen die Verfahrensabläufe bekannt sind:

 

Verfahrensabläufe bei Kindeswohlgefährdung nach §§8a und 8b SGB VIII

  1. Erkennen einer Gefährdung, Wahrnehmung gewichtiger Anhaltspunkte und dokumentieren
  2. Leitung und Träger informieren
  3. Fachberatung hinzuziehen
  4. Bei der Gefährdungsbeurteilung mehrere Fachkräfte einbeziehen und  eine insoweit erfahrene Fachkraft (ISEF)  durch die Leitung hinzuziehen
  5. Personensorgeberechtigte sowie Kinder einbeziehen, soweit nicht der Kinderschutz dadurch infrage gestellt wird
  6. Geeignete Maßnahmen in Absprache aller Beteiligten ergreifen und bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken
  7. Das Jugendamt informieren, falls die Hilfen nicht ausreichen, um die Gefährdung abzuwenden.
  8. Meldepflicht des Trägers an die Aufsichtsbehörde nach §47 SGB VIII

 

Meldepflichtig sind nicht alltägliche, akute Ereignisse oder anhaltende Entwicklungen über einen gewissen Zeitraum, die sich auf das Wohl von Kindern auswirken oder sich auswirken können.