1. Definitionen
1.1 Kinderschutz
Der Begriff Kinderschutz umfasst alle rechtlichen Regelungen und Maßnahmen, die dem Schutz von Kindern dienen. Sie zielen darauf ab Kindeswohlgefährdung, Kindeswohlvernachlässigung und Kindesmisshandlung abzuwenden.
Langfristig sollen die Maßnahmen auch gesundheitliche Störungen verhindern und Entwicklungschancen erhalten.
1.2 Schutzkonzept
Schutzkonzepte sind ein dringend notwendiges Qualitätskriterium für Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Es ist ein Organisationsentwicklungsprozess bei dem wir uns mit möglichen Risiken für Kinder, wie Macht und deren Missbrauch sowie jegliche Formen von Gewalt, in ihrem Angebot auseinandersetzen und Maßnahmen definieren, um diesen identifizierten Risiken zu begegnen.
1.3 Notwendigkeit eines Schutzkonzeptes
Wir brauchen ein Schutzkonzept zur Sicherung der Rechte und des Wohls unserer Kinder in unserer Einrichtung.
Das Schutzkonzept bietet ein geeignetes Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten innerhalb und außerhalb der Einrichtung.
Es hilft die Rechte der Kinder im Blick zu behalten – insbesondere das Recht auf Schutz, Entwicklung und Beteiligung. Es dient der Auseinandersetzung mit Macht und deren Missbrauch, sowie eine klare Position gegen jegliche Formen von Gewalt in der Kita zu entwickeln. Es lässt erkennen, ob Kinder Risiken ausgesetzt sind. Durch das Konzept besteht die Möglichkeit, schnelle Reaktionen zu aktivieren. Außerdem lässt es in Krisen Handlungsfähigkeit zu und gibt dem pädagogischen Personal bei Verdacht auf Grenzverletzungen und Gewalt Handlungssicherheit