Vorwort
Unsere Kita soll für die uns anvertrauten Kinder ein sicherer Raum sein, indem sich die Kinder wohl fühlen und sich bestens entwickeln können. Darüber hinaus sind wir als Einrichtung dazu verpflichtet, einen Schutzauftrag zu erfüllen, der die Kinder davor bewahren soll, durch Missbrauch elterlicher Rechte oder Vernachlässigung (§8a) Schaden zu erleiden. Außerdem verlangt der §45 SGB VIII Abs.2 Nr. 4, dass in der Einrichtung ein Schutzkonzept vorhanden sein muss, um eine gültige Betriebserlaubnis zu haben.
Die Verantwortung für die Erstellung eines Schutzkonzeptes und dessen Einhaltung, sowie die regelmäßige Überarbeitung und Umsetzung liegen beim Träger, der Leitung und dem pädagogischen Personal.
Es müssen Ressourcen für strukturelle und organisatorische Rahmenbedingungen geschaffen werden, Dienstvereinbarungen getroffen, die Prävention in der Konzeption der Einrichtung verankert und die Umsetzung des Schutzkonzeptes durch das pädagogische Personal geprägt und eingehalten werden.