8. Intervention und Verfahrensabläufe
Intervention heißt einschreiten, wenn eine Situation vorliegt, bei der es den Schutz der uns anvertrauten Kinder erfordert. Das setzt voraus, dass eine interne sowie externe Gefährdung durch genaues Hinsehen wahrgenommen wird und die Anhaltspunkte für die Vermutung dokumentiert werden. Deswegen ist es wichtig, dass dem pädagogischen Personal die Verfahrensabläufe bekannt sind:
Verfahrensabläufe bei Kindeswohlgefährdung nach §§8a und 8b SGB VIII
1. Erkennen einer Gefährdung, Wahrnehmung gewichtiger Anhaltspunkte und dokumentieren
2. Leitung und Träger informieren
3. Fachberatung hinzuziehen
4. Bei der Gefährdungsbeurteilung mehrere Fachkräfte einbeziehen und eine insoweit erfahrene Fachkraft (ISEF) durch die Leitung hinzuziehen
5. Personensorgeberechtigte sowie Kinder einbeziehen, soweit nicht der Kinderschutz dadurch infrage gestellt wird
6. Geeignete Maßnahmen in Absprache aller Beteiligten ergreifen und bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken
7. Das Jugendamt informieren, falls die Hilfen nicht ausreichen, um die Gefährdung abzuwenden.
8. Meldepflicht des Trägers an die Aufsichtsbehörde nach §47 SGB VIII sowie der Polizeidienststelle Buchloe und der Rechtsabteilung der Diözese Augsburg.
Diese wären:
• Fehlverhalten vom pädagogischen Personal und durch diese verursachte Gefährdung der zu betreuenden Kindern
• Straftaten bzw. Strafverfolgung vom pädagogischen Personal
• Gefährdung, Schädigung durch zu betreuende Kinder
8.1 Handlungsplan interne Gefährdung
Maßnahmen | Inhalte |
Vorgehen bei Verdachtsfällen |
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Sofortmaßnahmen |
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Einschaltung von Dritten |
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Dokumentation |
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Datenschutz |
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Aufarbeitung/ Rehabilitation |
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Rehabilitation bei unbegründetem Verdacht und Aufarbeitung
Bei einem nicht bestätigten Verdacht ist die sorgfältige Aufarbeitung äußerst notwendig. Hierbei wird das Ziel verfolgt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kindern, Eltern und Fachkräften der Kita wieder aufzubauen. Im Interesse der gesamten Einrichtung ist es von Nöten, den Ruf des betroffenen Personals wieder herzustellen
Um dieses Ziel zu erreichen, werden folgende Rehabilitationsmaßnahmen ergriffen:
Elterngespräche
Gespräche mit dem pädagogischen Personal
Elternabend mit Abgabe einer Erklärung durch den Träger
Für das Team: Supervision und Teamentwicklungsmaßnahmen wie z.B. Teamklausur
8.2 Handlungsplan externe Gefährdung
Gefährdung im sozialen Umfeld der Kinder (§8a SGVIII)
Maßnahmen | Inhalte |
Vorgehen bei Verdachtsfällen |
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Sofortmaßnahmen |
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Einschaltung von Dritten |
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Dokumentation |
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Datenschutz |
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Meldepflichtig sind nicht alltägliche, akute Gefährdungssituationen oder anhaltende negative Entwicklungen über einen gewissen Zeitraum, die sich auf das Wohl von Kindern auswirken oder sich auswirken können.
8.3 Ansprechpartner im Jugendamt des Landratsamtes Ostallgäu
Landratsamt Ostallgäu Jugendamt
Georg-Fischer-Straße 18
87616 Marktoberdorf
Fachkraft (ISEF) Frau Panje 08342/911-929
oder
das ASD im Jugendamt, wenn die Fachkraft nicht erreichbar Ist 08342/911-799
Kindertagesbetreuung Frau Brems 08342/911-320
Frau Brems ist teilzeitbeschäftigt.
Diese erreichen Sie am besten:
Mo - Mi und Fr Vormittag, Do ganztags
9.Anlaufstellen & Ansprechpartner:innen
Allgemeiner Sozialdienst, Hilfen in Krisen-, Belastungssituationen und Erziehungshilfen Frau Maar 08342/911-127 Frau Prestele 08342/911-128
ASD 08342/911-188 | Erziehungsberatung (auch Jugend- und Familienberatung) Außenstelle Buchloe Bahnhofstraße 24 86807 Buchloe Tel. 08341/90240 Fax. 08341/902-424
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Familienbildung Frau Costian 08342/911-510 | Jugendhilfeplanung Frau Schmölz 08342/911-205 |
Koordinierende Kinderschutzstelle Frau Binder 08342/911-911 Frau Panje 08342/911-929 | Notruf und Beratungsstelle für Opfer sexualisierter Gewalt Schäferstraße 11 Frau Maschke 08341/9080313 |
Unabhängige Missbrauchsbeauftragte der Diözese Augsburg (bei Hinweis auf Fälle sexuellen Missbrauchs oder körperlicher Gewalt an Minderjährigen durch das pädagogische Personal im Dienst der Diözese Augsburg) https://bistum- augsburg.de/Raete-Kommissionen/Missbrauch/Kontakt
Diözesaner Beauftragter: Herr Dr. Andreas Hatzung, Jurist Postadresse: Fronhof 4, 86152 Augsburg Tel.: 0170/9658802 E-Mail: | |





