Unser sexualpädagogisches Konzept

 

Vorwort

Unsere Kita soll für die uns anvertrauten Kinder ein sicherer Raum sein, indem sich die Kinder wohl fühlen und sich bestens  entwickeln können. Darüber hinaus sind wir als Einrichtung dazu verpflichtet, einen Schutzauftrag zu erfüllen, der die Kinder davor bewahren soll, durch Missbrauch elterlicher Rechte oder Vernachlässigung (§8a) Schaden zu erleiden. Außerdem verlangt der §45 SGB VIII Abs.2 Nr. 4, dass in der Einrichtung ein Schutzkonzept vorhanden sein muss, um eine gültige Betriebserlaubnis zu haben.

Die Verantwortung für die Erstellung eines Schutzkonzeptes, sowie die  regelmäßige Überarbeitung und Umsetzung liegen beim Träger, der Leitung und dem pädagogischen Personal.

Es müssen Ressourcen für strukturelle und organisatorische Rahmenbedingungen geschaffen werden, Dienstvereinbarungen getroffen, die Prävention in der Konzeption der Einrichtung verankert und die Umsetzung des Schutzkonzeptes durch die pädagogischen Mitarbeiter*innen geprägt und eingehalten werden.

Eine wichtige Voraussetzung für den Schutz der uns anvertrauten Kinder ist das Wissen über die unterschiedlichen Erscheinungsformen für Kindeswohlgefährdung:

  • Psychische Gewalt  (alle Formen emotionalen Schäden und Verletzungen) z.B. beschämen, ausgrenzen, diskriminieren, bevorzugen, ablehnen & seelische Vernachlässigung z.B. Trost verweigern, ignorieren, nicht eingreifen/ „wegschauen“ bei Übergriffen unter Kindern
  • Körperliche Gewalt (können sichtbare und unsichtbare Verletzungen sein) z.B. festbinden, einsperren, schubsen, zum Essen zwingen & körperliche Vernachlässigung, z.B. unzureichende Körperpflege, mangelhafte Ernährung, unzureichende Bekleidung
  • Sexualisierte Gewalt (sexuelle Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe oder sexueller Missbrauch an Kindern verübt)

 

Die Grenzen zwischen den unterschiedlichen Gewalten können fließend verlaufen.

 

Entwicklung der kindlichen Sexualität

 

Kinder sind von Anfang an bereits im Mutterleib sexuelle Wesen.

Mädchen und Jungen probieren aus, erleben mit allen Sinnen, was ihnen gefällt und tun sich dabei nicht weh.

Sexualität läuft nicht triebgesteuert ab.

Kindliche Sexualität ist spontan, ichbezogen und niemals auf eine andere Person ausgerichtet. Außerdem gehört zur kindlichen Sexualität, dass Mädchen und Jungen ihre Körperöffnungen erkunden. Das alles hat mit Interesse am Entdecken zu tun und ist Teil kindlicher Sexualität.

Die Selbstbefriedigung ist Teil der kindlichen Entwicklung. Es ist normal, dass sich ein Kind sexuell selbstbefriedigt. Wirkt diese Selbstbefriedigung jedoch krankhaft, ist ein genaueres Hinsehen seitens der pädagogischen Kräfte notwendig, um das Hintergrundverhalten zu klären.

Doktorspiele sind von sexuellen Übergriffen zu unterscheiden. Zu ihnen gehört alles was Kinder beim Doktor erleben. Sie lassen sich kennzeichnen als Spiele unter Gleichaltrigen. Doktorspiele erfolgen freiwillig und gewaltlos, ohne dass ein Kind ein anderes zu etwas zwingt.

 

 

 

Sexuelle Übergriffe durch Kinder

 

Ein Kind ist niemals Täter!

Sexuelle Übergriffe unter Kindern sind erzwungene Handlungen und das betroffene Kind erleidet, erduldet sie unfreiwillig. Die Erfahrung zeigt, dass die von kindlichen Übergriffen Betroffenen oftmals keine so weitreichenden Folgen erleiden, wie wir Erwachsenen das vermuten. Durch aufmerksames Zuhören und Beobachten können Erwachsene hier in der Regel erkennen, welche Schritte für beide Beteiligten angemessen sind.

Übergriffe von Kindern müssen ernst genommen werden. Dazu ist es erforderlich, das übergriffige Kind zu sensibilisieren und das betroffene Kind handlungsfähig zu machen.

In der Akutsituation bekommt zuerst das betroffene Kind die Aufmerksamkeit, dann das Übergriffige, wenn die Übergriffsituation beendet ist.