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Unser angemessenes Verhältnis von Nähe und Distanz

 

Definition:

 

Die Mitarbeiter*innen  bekommen durch das Schutzkonzept eine Handlungssicherheit, was in der Einrichtung in Ordnung ist und was nicht. Somit sinkt die Gefahr von unbeabsichtigten Grenzüberschreitungen. 

Grenzüberschreitungen durch Mitarbeiter*innen können besser erkannt werden, wenn vorher klar ist, wie ein gewünschtes Verhalten aussieht.

 

Regeln und Verhaltenskodex für die gesamte Einrichtung:

 

  • Kosenamen werden nicht verwendet, die Kinder werden grundsätzlich beim Namen genannt.
  • Abkürzungen der Kindernamen sind mit Einverständnis der Eltern und des Kindes in Ordnung.
  • Mitarbeiter*innen küssen keine Kinder und lassen sich nicht küssen.

    Bei Küssen von Kindern wird das Kind altersgemäß auf die nötige Distanz hingewiesen.

  • Bei Bedarf (trösten, Ablösungsphase, Sorgen …) ist auf dem Schoß sitzen und in den/auf den Arm nehmen erlaubt. Krippenkinder brauchen mehr Nähe. Das Bedürfnis sollte vom Kind ausgehen, nicht vom Erwachsenen.
  • Beim Toilettengang der Kinder halten Jungen ihr Glied selbst in die Toilette. Beim Stuhlgang ist Hilfe beim Abwischen in Ordnung (mit Handschuhen). 
  • Der Genitalbereich der Kinder wird beim Toilettengang nicht abgetrocknet.
  • Beim Wickeln ist es wichtig, den Kindern einen gewissen Schutzraum zu gewähren (Intimsphäre). Z.B.  geschlossene Türen im Wickelbereich und ein Schild an die Außenseite der Türe: Hier wird gewickelt.
  • Bei der Schlafsituation ist es in Ordnung, die Hand zu halten, über den Kopf zu streicheln und bei Einschlafproblemen in den/auf den Arm zu nehmen.
  • Es wird nicht an die Brüste/Genitalbereich der Mitarbeiter*innen gefasst.
  • Jedes Kind hat ein anderes Distanzempfinden und das Recht, dass dieses vom Gegenüber (Kinder oder Erwachsene) eingehalten wird. Z.B. möchte nicht auf dem Schoß sitzen oder nicht berührt werden