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Testnachweispflicht ab 10.01.2022

Liebe Eltern,

ab dem 10. Januar 2022 gilt eine Testnachweispflicht für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung. Diese Testnachweispflicht wurde nun auch in der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verankert (§ 13 Abs. 2 Satz 1). Danach dürfen die Kinder in unserer Kita ab dem 10. Januar 2022 nur betreut werden, wenn ihre Personensorgeberechtigten drei Mal wöchentlich einen Nachweis erbringen( immer Montag, Mittwoch und Freitag), dass bei ihrem Kind ein Test auf das Coronavirus mit negativem Ergebnis vorgenommen wurde.

Im Newsletter 454 des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales wird die Handhabung ausführlich erläutert.

Im Anhang befinden sich der Newsletter 454, die Anleitung zum Corona Selbsttest bei Kinder und das Formular zur Bestätigung des Testnachweises.

Wir haben uns in Absprache mit den Elternbeiratsvorsitzenden und dem Team für Option 2 entschieden

Ihr

Lindenberger Kita-Team