01.05.21 Neueste Informationen zum Coronavirus und Öffnung

Liebe Eltern,

 

in den letzten Wochen haben Sie jeweils am Freitag eine Bekanntmachung für den Landkreis Ostallgäu zur Öffnung der Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder für die folgende Woche erhalten.

 

Durch die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes („Bundesnotbremse“) und die darauf folgenden Änderungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde diese Systematik (Bekanntmachung jeweils am Freitag) abgeschafft.

 

Künftig gilt:

 

Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder

 

Auch für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder ist nach § 19 Abs. 1 S.1 12.BayIfSMV der Wert der 7-Tage-Inzidenz maßgeblich:

 

  • Wird eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten, sind die Einrichtungen geschlossen.

 

  • Liegt die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 können die Einrichtungen nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).

 

  • Wird eine 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten, können die Einrichtungen öffnen.

 

  1. Festlegung des maßgeblichen Inzidenzwerts

 

Geändert hat sich das Verfahren zur Festlegung des maßgeblichen Inzidenzwerts: 

 

  • Erstmalig am Tag, an dem § 28b IfSG in Kraft tritt, hat das Gesundheitsministerium für alle Landkreise und kreisfreien Städte die für sie maßgebliche Inzidenzeinstufung bekannt gemacht; ab dem auf diese Bekanntmachung folgenden Tag – dem 24.04.2021 – finden dort die an die jeweilige Inzidenzeinstufung geknüpften Maßnahmen Anwendung.

 

Dementsprechend hat das StMGP mit Bekanntmachung vom 23.04.2021 festgestellt, dass im Landkreis Ostallgäu die 7-Tage-Inzidenz auch den Schwellenwert von 150 an drei aufeinanderfolgenden Tagen (20. bis 22. April 2021) überschritten hat.

 

  • Diese Festlegung gilt solange, bis das Landratsamt eine andere Feststellung trifft. Nach § 3 Nr. 3 12.BayIfSMV macht das Landratsamt amtlich bekannt, sobald ein relevanter Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über- oder an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde. Ab dem auf diese Bekanntmachung folgenden Tag finden dort die an die jeweilige Inzidenzeinstufung geknüpften Maßnahmen Anwendung.

 

 

da der Wert für den Landkreis Ostallgäu über 100 liegt, befinden sich die Kindertageseinrichtungen weiterhin im Notbetrieb.

 

7-Tage-Inzidenz unter 50

7-Tage-Inzidenz 50-100

7-Tage-Inzidenz über 100

Regelbetrieb:
Die Kitas können wieder mit offenen Konzepten arbeiten.

Eingeschränkter Regelbetrieb:
Die Betreuung aller Kinder in festen Gruppen ist möglich.

Notbetreuung:
Es werden nur die Kinder betreut, deren Eltern eine Kindertagesbetreuung nicht anderweitig sicherstellen können.